Aktuelles zur Corona-Virus-Pandemie 04.04.2022
Keine Maskenpflicht in städtischen Sporthallen, aber Empfehlung diese zu tragen.
Bisher galt auch in Sporthallen Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben selbst. In der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung mit Wirkung zum 03. April 2022 wird von der Pflicht abgewichen. Aber es wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen eine Maske zu tragen.
Empfehlung: Maske auf in Sporthallen bis unmittelbar vor dem Sporttreiben. Bitte auch bei Mitarbeitenden, Trainer*ìnnen und Zuschauenden!
Sport draußen: Keine Beschränkungen.
Die Anordnung zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb städtischer Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen, Allgemeinverfügung vom 31.03.2022, Az. 07-30 Corona 09, gilt nicht für den Sport in städtischen Sporthallen.
Weitere Bestimmungen und Empfehlungen finden sich auf der Seite des Stadtsportbundes.
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